Fragen in Veränderungsprozessen

Wenn Unternehmen umstrukturieren, Standorte schließen oder Arbeitsplätze wegfallen, entstehen viele Fragen. Genau dafür ist dieser Bereich gedacht.

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Häufige Fragen zur Transfergesellschaft.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, finanzielle Leistungen, Unterstützung bei Bewerbungen sowie Ihre beruflichen Perspektiven während einer Transferphase. Die folgenden Fragen geben Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Themen.

Eine Transfergesellschaft ist ein eigenständiges Unternehmen, das Mitarbeitende nach einer betrieblichen Veränderung für eine begrenzte Zeit übernimmt. Während dieser Phase erhalten sie Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, bei Bewerbungen sowie bei Qualifizierungsmaßnahmen, um eine neue Beschäftigung zu finden. 

Die Dauer beträgt meist sechs bis zwölf Monate. Ziel ist es, innerhalb dieser Zeit eine neue berufliche Perspektive zu entwickeln und eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Während der Teilnahme erhalten Mitarbeitende in der Regel ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld, das durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden kann. Dadurch bleibt die finanzielle Situation während der Neuorientierung stabil.

Grafik zur Gehaltsstruktur in einer Transfergesellschaft mit Aufstockung durch den ehemaligen Arbeitgeber und Transfer-Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit

Sie sind weiterhin angestellt und sozialversichert – nur bei der Transfergesellschaft statt beim bisherigen Arbeitgeber. Eine Arbeitslosmeldung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
 

In der Transfergesellschaft sind Sie befristet angestellt und erhalten Transferkurzarbeitergeld. Sie arbeiten nicht operativ, müssen aber während der Zeit in der Transfergesellschaft prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Zeit soll aktiv genutzt werden, um sich bei anderen Arbeitgebern erfolgreich zu bewerben oder eine eigene Selbstständigkeit vorzubereiten. Dies wird unterstützt durch intensive Beratung und sofern erforderlich auch Qualifizierung.
Sie sind verpflichtet, sowohl die Termine der Agentur für Arbeit als auch die Termine mit der Innova wahrzunehmen.

Entscheidend ist hier, ob Sie die Nebenbeschäftigung schon vor dem Eintritt in die Transfergesellschaft hatten.
Liegt der Beginn der Nebenbeschäftigung vor dem Start der Transfergesellschaft, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe Ihres Transferkurzarbeitergelds.
Wenn die Nebentätigkeit erst innerhalb der Transfergesellschaft aufgenommen wird, werden die Einnahmen auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet.
Ein Wechsel der Nebentätigkeit (Arbeitgeberwechsel) kann ebenfalls zur Kürzung des Transferkurzarbeitergeldes führen.
Grundsätzlich darf eine Nebentätigkeit nicht mehr als 14,9 Stunden pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Ansonsten muss davon ausgegangen werden, dass der Beschäftigte dem ersten Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung steht.
Ein Ehrenamt mit Entschädigungszahlung zählt nicht als Nebentätigkeit, es wird also nicht berücksichtigt.

In der Transfergesellschaft haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Tag. Die Vermittlung in eine neue berufliche Perspektive ist schließlich das Ziel der Transfergesellschaft.
Sie können das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft aber auch ruhen lassen, so ist eine Rückkehr in das Arbeitsverhältnis mit der Innova innerhalb der vereinbaren Transferzeit möglich.

Der Urlaubsanspruch beträgt für zwölf Monate mindestens zwanzig Arbeitstage. Die genaue Anzahl der Urlaubstage in der Transfergesellschaft wird von den Betriebsparteien im Sozialplan festgelegt, sie kann also auch größer sein. Bei Beschäftigten, die unterjährig in die Transfergesellschaft übertreten bzw. austreten, wird der Urlaubsanspruch in der Transfergesellschaft anteilig gewährt. Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten fünf Tage Zusatzurlaub pro zwölf Monate, ggf. ebenfalls anteilig. 

Der Urlaub muss in Natura genommen werden und der Innova gemeldet bzw. mit ihr abgesprochen werden. Eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs ist nicht möglich.

Erkrankungen und die Dauer der Krankschreibung müssen der Innova gemeldet werden.
Bei einer Erkrankung wird Ihnen ab dem ersten Tag in der Transfergesellschaft eine Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen gewährt. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes für max. 72 Wochen. Das Krankengeld nach sechs Wochen wird auf Basis der vereinbarten Netto-Zahlung in der Transfergesellschaft, also auf Basis des Entgelts in der Transfergesellschaft (beispielsweise 80% des bisherigen Entgelts) berechnet.